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Rechtsprechung
   BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1133
BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83 (https://dejure.org/1986,1133)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1986 - 1 ABR 86/83 (https://dejure.org/1986,1133)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 (https://dejure.org/1986,1133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 348
  • NJW 1986, 1778 (Ls.)
  • MDR 1986, 524
  • NZA 1986, 578 (Ls.)
  • BB 1986, 948
  • DB 1986, 1184
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Ein Rechtsmittel (hier: Rechtsbeschwerde) kann durch Telekopie eingelegt und begründet werden (Bestätigung von BAG 43, 46.

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO).

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Folgerichtig wurde dann auch die Einlegung des Rechtsmittels durch Fernschreiber zugelassen (BGHZ 87, 63; BGHSt 31, 7; BSG, aaO).

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO).

  • BFH, 22.03.1983 - VIII B 117/80

    Telefax - Nichtzulassungsbeschwerde - Postzustellung

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO).

    Der Bundesfinanzhof hat deshalb die Frage aufgeworfen, ob die Entwicklung des Telebriefes nicht die Rechtsmitteleinlegung durch Telegramme hinfällig machen kann (BFHE 138, 403, 405).

  • BSG, 28.06.1985 - 7 BAr 36/85

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Übermittlung durch Telebrief -

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Die beim Rechtsmittelgericht eingehende Kopie muß die Unterschrift des Absenders wiedergeben (im Anschluß an BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85).

    So hat auch das Bundessozialgericht entschieden: Fehlt auf der durch Telekopie übermittelten Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160 a Abs. 2 SGG die Wiedergabe der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten, ist die Beschwerde nicht formgerecht begründet (BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 -).

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Außerdem muß feststehen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern daß er mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. GemS-OGB NJW 1980, 172, 174; BAGE, aaO).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Es hat bei neuen technischen Übermittlungsformen darauf abgestellt, welcher Grad von Formstrenge nach den jeweils maßgebenden Verfahrensvorschriften sinnvoll gefordert werden kann (BAGE 30, 86, 101 [BAG 14.02.1978 - 1 AZR 154/76] = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO).
  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung -

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Folgerichtig wurde dann auch die Einlegung des Rechtsmittels durch Fernschreiber zugelassen (BGHZ 87, 63; BGHSt 31, 7; BSG, aaO).
  • BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60

    Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
    Dem sind die Obersten Gerichtshöfe des Bundes im Ergebnis einhellig gefolgt (BGH NJW 1960, 1310; BFHE 92, 438; BSG Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV RJ 31/77 - USK 77217).
  • BFH, 14.06.1985 - III R 265/84

    Revision - Einlegung durch Telegramm

  • BFH, 21.06.1968 - III B 36/67

    Rechtsmittel - Einlegung durch Telegramm - Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

  • OLG Koblenz, 02.01.1984 - 2 Ss 540/83
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Erforderlich ist in einem solchen Falle aber, daß die Kopiervorlage unterschrieben ist und daß diese Unterschrift auf der Fernkopie wiedergegeben wird (BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89 - NJW 1990, 188 m.N.; BSG, Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - und BAG, Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - beide NJW 1986, 1778 L).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auch wenn sich diese Vorlagefrage im Streitfall nicht stellt, weil es hier nicht um die Einreichung eines derartigen Computerfax geht, sondern um die Frage, ob die Faksimileunterschrift auf der Papiervorlage einer durch Telefax übermittelten Klageschrift ausreicht, könnte gleichwohl die Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung zweifelhaft sein, weil der Bundesgerichtshof bisher auch bei der hier gewählten Methode der Faxübermittlung die eigenhändige Unterschrift des postulationsfähigen Rechtsanwalts für erforderlich gehalten hat (BGHZ 111, 339, 347 m.w.N. sowie Beschluß vom 4. Mai 1995 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097; ebenso BAG NJW 1986, 1778).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Für die neu entwickelten technischen Übertragungssysteme des Fernkopierens einer Vorlage über das öffentliche Fernsprechnetz direkt an das Rechtsmittelgericht als Empfänger (Telefax-Dienst) oder - bei fehlendem Empfangsgerät des Gerichts - an die nächstgelegene Postanstalt, die dann per Eilboten die Telekopie noch am gleichen Tag überbringt (Telebrief), hat die Rechtsprechung ebenfalls die Eignung zur Erfüllung der prozessualen Formvorschrift bejaht (BAGE 53, 105 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979; 50, 348 = AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; 43, 46 = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; BGHZ 87, 63; BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG; BFHE 136, 38).

    Da durch diese Weiterentwicklung der fernmeldetechnischen Übertragungsmöglichkeiten die gesamte Urschrift einschließlich der handschriftlich vollzogenen Unterschrift durch das Empfangsgerät reproduziert wird, hat die Rechtsprechung folgerichtig für die Formwahrung die Wiedergabe der eigenhändigen Unterschrift des Anwalts verlangt (BAGE 53, 105, 107; BAGE 50, 348, 355; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985, aaO).

    Der Rechtsmittelführer muß das, was technisch möglich ist, leisten, um die Anforderung der eigenhändigen Unterschrift zu erfüllen (BAGE 50, 348, 354).

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame

    Die Revisionsbegründung kann durch Telekopie von einem Rechtsanwalt unmittelbar beim Revisionsgericht - ohne Übermittlung der Deutschen Bundespost - wirksam eingereicht werden (Fortführung von BAG, NZA 1986, 578 L = NJW 1986, 1778 L; BAGE 43, 46 [BAG 01.06.1983 - 5 AZR 468/80] = NJW 1986, 199).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in zwei Entscheidungen klargestellt, daß das Formerfordernis durch Übermittlung einer im Telebriefverfahren hergestellten Fernkopie, die dem Rechtsmittelgericht auf postalischem Weg zugeleitet wird, erfüllt ist (BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 43, 46, 49 = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63).

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Erforderlich ist aber, daß die Kopiervorlage von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterschrieben worden ist und daß dessen Unterschrift auf der Kopie wiedergegeben wird (BSG aaO.; BAGE 50, 348 ; vergleiche auch BFHE 136, 41).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Es ist zwar in der Rechtsprechung inzwischen allgemein anerkannt, daß prozessuale Erklärungen, insbesondere Rechtsbehelfe, fristwahrend durch Telefax eingelegt werden können (vgl. BSG SozR 1500 § 160 a Nr. 53; BSGE 70, 197 = SozR 7833 § 1 Nr. 7; BGH NJW 1990, 188; BAGE 50, 348; BFHE 136, 38).
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

    Ein durch Telekopie eingelegtes Rechtsmittel muß die Unterschrift des Absenders wiedergeben (BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG).

    Auf das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten haben die obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGH Beschluß vom 29. April 1960 - 1 StR 114/60 - NJW 1960, 1310; BFHE 92, 438; BSG Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV RJ 31/77 - USK 77217; BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979, unter B 2 a der Gründe) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 139, 45) lediglich - wegen der objektiven Unmöglichkeit - bei der Einlegung von Rechtsmitteln durch Telegramm verzichtet.

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 14/87

    Eigenhändige Unterschrift eines vor dem Arbeitsgericht postulationsfähigen

    Ein durch Telekopie eingelegtes Rechtsmittel muß die Unterschrift des Absenders wiedergeben (BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG).

    Auf das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten haben die obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGH Beschluß vom 29. April 1960 - 1 StR 114/60 - NJW 1960, 1310; BFHE 92, 438; BSG Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV RJ 31/77 - USK 77217; BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979, unter B 2 a der Gründe) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 139, 45) lediglich - wegen der objektiven Unmöglichkeit - bei der Einlegung von Rechtsmitteln durch Telegramm verzichtet.

  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

    Der Bundesfinanzhof hat sich im Zwischenurteil vom 10. März 1982 (BFHE 136, 38, 41) durch den Beschluß des Zehnten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zwar nicht gehindert gesehen, eine am letzten Tag der Revisionsbegründungsfrist vom Revisionskläger durch Fernkopierer an ein Münchener Postamt übermittelte und durch Telebrief dem Bundesfinanzhof zugeleitete Revisionsbegründung als rechtzeitig anzusehen, wie auch das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die durch Telebrief beförderte Erklärung gelten läßt (vgl. BAGE 43, 46 [BAG 01.06.1983 - 5 AZR 468/80] = AP, aaO; BAGE 50, 348 = AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; BAGE 53, 105 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 - AP Nr. 10 zu § 130 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 15/87

    Formerfordernis einer Berufungsschrift im arbeitsgerichtlichen Prozess

    Ein durch Telekopie eingelegtes Rechtsmittel muß die Unterschrift des Absenders wiedergeben (BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG).

    Auf das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten haben die obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGH Beschluß vom 29. April 1960 - 1 StR 114/60 - NJW 1960, 1310; BFHE 92, 438; BSG Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV RJ 31/77 - USK 77217; BAG Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 86/83 - AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979, unter B 2 a der Gründe) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 139, 45) lediglich - wegen der objektiven Unmöglichkeit - bei der Einlegung von Rechtsmitteln durch Telegramm verzichtet.

  • BAG, 02.09.1987 - 7 AZR 267/87

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Verfristung infolge Einreichung eines nicht

  • LAG Bremen, 02.04.1993 - 4 Sa 378/92

    Klage einer Arbeitnehmerin gegen den Arbeitgeber auf Rücknahme von mehreren

  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZR 230/92

    Rechtsmittel der Sprungrevision im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 16/87
  • BFH, 19.01.1989 - IV R 21/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 23/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 72/85

    Anspruch des Betriebsrat auf Einblicknahme in die Listen über die Bruttolöhne und

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88
  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 41/89
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2452
LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86 (https://dejure.org/1986,2452)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.04.1986 - 8 Ta 25/86 (https://dejure.org/1986,2452)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. April 1986 - 8 Ta 25/86 (https://dejure.org/1986,2452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsschutzprozeß; Betriebsbedingte Kündigung; Streitwert; Beschäftigungsanspruch; Feststellungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1986, 1020
  • DB 1986, 1184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 06.05.1982 - 8 Ta 93/82

    Streitwertfestsetzung; Kündigungsschutzverfahren; Klagehäufung; Folgeverfahren;

    Auszug aus LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86
    Nach dem Kammerbeschluß vom 06.05.1982 (EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 15 = MDR 1982, 695 = BB 1982, 1799 (L)) ist der Streit über eine außerordentliche Kündigung, die wenige Wochen hinter einer im ersten Prozeß bekämpften außerordentlichen Kündigung erklärt worden ist, mit dem Betrag eines Monatsentgelts zu bewerten.

    Der Streitwert muß deutlich über dem Betrag eines Monatsentgelts liegen, den die Kammer bei einer kurzfristig nachgeschobenen Kündigung zugrunde gelegt hat (Beschluß vom 06.05.1982, aaO.).

  • LAG Hamm, 24.05.1984 - 8 Ta 130/84

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86
    Folgt die außerordentliche Kündigung hingegen einer zunächst ausgesprochenen ordentlichen Kündigung im Abstand von drei Monaten, so erscheint es wegen des besonderen Rehabilitationsinteresses, das mit einer erstmals ausgesprochenen fristlosen Entlassung verbunden ist, im Hinblick auf die Bewertung des Ausgangsverfahrens geboten, den zweiten Prozeß mit dem doppelten Betrag des Monatseinkommens zu bewerten (LAG Hamm vom 24.05.1984, AnwBl 1985, 98 = KostRsp. ArbGG § 12 Nr. 92 = NZA 1984, 365 (L)).

    Diese Zusammenhänge führen vorliegend dazu, den Streitwert nicht - wie in erster Instanz geschehen - an dem einfachen Monatseinkommen von rund 2.000,-- DM auszurichten, sondern den doppelten Betrag von 4.000,-- DM zugrunde zu legen, der bei einer fristlosen Kündigung schon bei einem geringeren zeitlichen Abstand von der ersten Kündigung in Betracht kommt (Beschluß vom 24.05.1984, aaO.).

  • LAG Hamm, 24.11.1983 - 8 Ta 320/83

    Kosten- und Gebührenstreitwert in Arbeitssachen

    Auszug aus LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86
    Der Beschäftigungsanspruch ist nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts im allgemeinen mit dem doppelten Betrag des Monatsentgelts zu bewerten (vgl. LAG Hamm vom 24.11.1983, EzA, § 61 ArbGG 1979 Nr. 10 = MDR 1984, 251 = AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit, XIII Entsch. 138 = AnwBl 1984, 149).
  • LAG Hamm, 09.01.1985 - 8 Ta 275/84

    Streitwert: Kündigung - Kündigung gegen mehrere Arbeitgeber - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86
    ArbGG 12 Nr. 100 = MDR 1985, 348 entschieden hat, kann die Bewertung mit dem Betrag eines Monatsentgelts nicht mehr zutreffen, wenn die zweite Kündigung der ersten - wie vorliegend - nicht kurzfristig, sondern erst rund vier Monate später nachgefolgt ist.
  • LAG Hamm, 31.08.1989 - 8 Ta 337/89

    Streitwert: Kündigung mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    125; vom 03.04.1986 LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 52 = JurBüro 1986, 1237 = Betrieb 1986, 1184 (L) = BB 1986, 1020 (L)).
  • LAG Hamm, 24.08.2012 - 13 Ta 384/12

    Gegenstandswertbestimmung bei Anträgen nach §§ 99 , 100 BetrVG

    Denn in Anlehnung an die Rechtsprechung zu sogenannten Mehrfach- oder Folgekündigungen ( vgl. LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 52) muss auch hier berücksichtigt werden, dass zwischen den durch die ersten drei Anträge aufgeworfenen Streitfragen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.
  • LAG Hamm, 29.03.1990 - 8 Ta 585/89

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    Handelt es sich um kürzere Zeiträume, so muss der Wertansatz entsprechend gekürzt werden (LAG Hamm vom 06.05.1982, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 15 = MDR 1982, 695 = DB 1982, 1472 (L) = BB 1982, 1799 (L); vom 03.04.1986 LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 52 = JurBüro 1986, 1237 = DB 1986, 1181 (L) = BB 1986, 1020 (L); zustimmend Stahlhacke, ArbGG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 23).
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Rechtsprechung
   ArbG Mainz, 13.12.1985 - 4 Ca 2211/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5588
ArbG Mainz, 13.12.1985 - 4 Ca 2211/85 (https://dejure.org/1985,5588)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 13.12.1985 - 4 Ca 2211/85 (https://dejure.org/1985,5588)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - 4 Ca 2211/85 (https://dejure.org/1985,5588)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1986, 1184
 
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